Vorführwagen?

  • Hallo, ich habe, wie bereits bei meiner Vorstellung geschrieben, einen Dolphin Comfort bei einem großen Händler gekauft. Der Wagen war als Vorführwagen deklariert. Heute hole ich die Papiere zum Ummelden ab, und beim Online Ummelden fällt mir auf, dass der Wagen mit Erstzulassung 10/2025 im Oktober 2026 zum TÜV soll. Tatsächlich steht im Fahrzeugschein, dass der Wagen nicht als Vorführer, sondern als „Selbstfahrermietfahrzeug“ eingetragen ist. Auch im Kaufvertrag steht „Vorführfahrzeug“.

    Wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich da schon etwas hintergangen, da darüber nie etwas gesagt wurde. Ich überlege tatsächlich, das Auto morgen nur unter Vorbehalt bzw. wenn überhaupt mitzunehmen, da das Fahrzeug nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

    Wie ist eure Meinung dazu?


    Dieter

  • Mir geht es nicht um die Bezeichnung. Als Vorführer hätte ich jetzt noch ca. 2,5 Jahre TÜV, als Mietwagen muss ich im Oktober 2026 zum TÜV. Unabhängig davon das mir das so nicht gesagt wurde.

  • Du hast ein Auto gekauft, das von einem uneingeschränktem Lenkerkreis bereits benutzt wurde. Ich verstehe nicht, was für dich da jetzt anders oder störend ist?

  • Man gibt sein " Senf ab" ist aber nicht fähig genau zu lesen:


    ich zitiere @ Flasch1960:

    " ich jetzt noch ca. 2,5 Jahre TÜV, als Mietwagen muss ich im Oktober 2026 zum TÜV"


    dem Threadstarter geht es um diesen Umstand und nicht ob es ein " Lenkerkreis" Fahrzeug ist!

  • Mir geht es nicht um die Bezeichnung. Als Vorführer hätte ich jetzt noch ca. 2,5 Jahre TÜV, als Mietwagen muss ich im Oktober 2026 zum TÜV. Unabhängig davon das mir das so nicht gesagt wurde.

    Ich habe auch einen Vorführwagen gekauft, mit 10 km auf dem Tacho.

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine auch der hätte diesen Eintrag gehabt. Kommt vielleicht daher, dass das Fahrzeug ja versichert sein muss um vom Händler an potentielle Käufer gegeben zu werden.

    Das TÜV Thema hat der Händler so gelöst, dass er einen Haus-TÜV gemacht hat, sobald das Auto auf mich zugelassen war.

  • Ein Vorführwagen wird auf das Autohaus zugelassen für kurze Probefahrten mit Kaufinteressenten oder für den Verkäufer selbst. Der hat 36 Monate TÜV ab Erstzulassung.

    Ein "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" wird ebenfalls auf das Autohaus zugelassen, hat aber nur 12 Monate Garantie. Das Gesetz geht davon aus, dass Mietwagen härter beansprucht werden und öfter kontrolliert werden müssen. Ein ehemaliger Mietwagen ist beim späteren Wiederverkauf weniger wert als ein echter Vorführwagen. Du musst den Mietwagen-Status beim Verkauf sogar angeben, das gilt auch für Autohändler.

    Wie auch immer, ich fahre gleich erstmal dahin, weil ich ihn ja abholen will. Danke für Eure Meinungen.

  • Sehr freundlicher Umgangston den du an den Tag legst. Hintergangen wurde er trotzdem nicht, dass hier vielleicht andere TÜV Regeln gelten ist wohl etwas was durchaus üblich zu sein scheint. Hätte man deutlicher darüber informieren können? Bestimmt. Wurde es verheimlicht? Eher nicht. Kostenlose Begutachtung aushandeln und fertig.

  • Ein Vorführwagen wird auf das Autohaus zugelassen für kurze Probefahrten mit Kaufinteressenten oder für den Verkäufer selbst. Der hat 36 Monate TÜV ab Erstzulassung.

    Ein "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" wird ebenfalls auf das Autohaus zugelassen, hat aber nur 12 Monate Garantie. Das Gesetz geht davon aus, dass Mietwagen härter beansprucht werden und öfter kontrolliert werden müssen. Ein ehemaliger Mietwagen ist beim späteren Wiederverkauf weniger wert als ein echter Vorführwagen. Du musst den Mietwagen-Status beim Verkauf sogar angeben, das gilt auch für Autohändler.

    Wie auch immer, ich fahre gleich erstmal dahin, weil ich ihn ja abholen will. Danke für Eure Meinungen.

    Ich weiß nicht wie Garantie und TÜV in Deutschland zusammenhängen, bei uns ist ein Vorführwagen kein spezielles Rechtsgut, sondern einfach eine landläufige Bezeichnung für ein Auto, dass du fahren darfst, ohne es zu kaufen. Es ist völlig normal, dass das eines von diesen sein kann:

    Leihwagen (Werkstattersatzwagen)

    Eigenbedarf (Fahrzeug für Verkäufer, Mitarbeiter)

    "reiner" Vorführer (steht nur rum und ist angemeldet)


    Bei allen gelten die selben Regeln und Garantie ist ja sowieso rein Vertragssache.