Ein Vorführwagen wird auf das Autohaus zugelassen für kurze Probefahrten mit Kaufinteressenten oder für den Verkäufer selbst. Der hat 36 Monate TÜV ab Erstzulassung.
Ein "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" wird ebenfalls auf das Autohaus zugelassen, hat aber nur 12 Monate Garantie. Das Gesetz geht davon aus, dass Mietwagen härter beansprucht werden und öfter kontrolliert werden müssen. Ein ehemaliger Mietwagen ist beim späteren Wiederverkauf weniger wert als ein echter Vorführwagen. Du musst den Mietwagen-Status beim Verkauf sogar angeben, das gilt auch für Autohändler.
Wie auch immer, ich fahre gleich erstmal dahin, weil ich ihn ja abholen will. Danke für Eure Meinungen.