Hallo, ich habe, wie bereits bei meiner Vorstellung geschrieben, einen Dolphin Comfort bei einem großen Händler gekauft. Der Wagen war als Vorführwagen deklariert. Heute hole ich die Papiere zum Ummelden ab, und beim Online Ummelden fällt mir auf, dass der Wagen mit Erstzulassung 10/2025 im Oktober 2026 zum TÜV soll. Tatsächlich steht im Fahrzeugschein, dass der Wagen nicht als Vorführer, sondern als „Selbstfahrermietfahrzeug“ eingetragen ist. Auch im Kaufvertrag steht „Vorführfahrzeug“.
Wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich da schon etwas hintergangen, da darüber nie etwas gesagt wurde. Ich überlege tatsächlich, das Auto morgen nur unter Vorbehalt bzw. wenn überhaupt mitzunehmen, da das Fahrzeug nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Wie ist eure Meinung dazu?
Dieter