Ein Vorführwagen wird auf das Autohaus zugelassen für kurze Probefahrten mit Kaufinteressenten oder für den Verkäufer selbst. Der hat 36 Monate TÜV ab Erstzulassung.
Ein "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" wird ebenfalls auf das Autohaus zugelassen, hat aber nur 12 Monate Garantie. Das Gesetz geht davon aus, dass Mietwagen härter beansprucht werden und öfter kontrolliert werden müssen. Ein ehemaliger Mietwagen ist beim späteren Wiederverkauf weniger wert als ein echter Vorführwagen. Du musst den Mietwagen-Status beim Verkauf sogar angeben, das gilt auch für Autohändler.
Wie auch immer, ich fahre gleich erstmal dahin, weil ich ihn ja abholen will. Danke für Eure Meinungen.
Ich weiß nicht wie Garantie und TÜV in Deutschland zusammenhängen, bei uns ist ein Vorführwagen kein spezielles Rechtsgut, sondern einfach eine landläufige Bezeichnung für ein Auto, dass du fahren darfst, ohne es zu kaufen. Es ist völlig normal, dass das eines von diesen sein kann:
Leihwagen (Werkstattersatzwagen)
Eigenbedarf (Fahrzeug für Verkäufer, Mitarbeiter)
"reiner" Vorführer (steht nur rum und ist angemeldet)
Bei allen gelten die selben Regeln und Garantie ist ja sowieso rein Vertragssache.