Alles anzeigenAlso die Gesetzte mit Querverweisen sind echt anstrengend in Österreich, wobei Deutschland da nicht besser ist.
Als verständliches Zitat habe ich dieses gefunden.
Die Grundlage für die Regelung zum Alpine-Symbol in Österreich ist die
Verordnung über die Winterausrüstung von Kraftfahrzeugen (Winterausrüstungsverordnung). Konkretisiert werden die Anforderungen durch die ECE-Regelung Nr. 117 der Vereinten Nationen, die in der österreichischen Gesetzgebung umgesetzt wird.
Und ich habe noch Verweise von Webseiten mit dieser Info gefunden.
Gleiches gilt als Screenshot der ÖAMTC-Presse.
Das Internet ist aber tatsächlich ziemlich nervig. Um richtige Infos zu bekommen, muss man echt darauf achten, dass die Quelle nach dem 01.10.24 geschrieben wurde.
Beim Screenshot auf den letzten Satz achten.
https://www.inter-sprint.de/wi…reren-laendern-geaendert/
https://www.quick.de/faq/winte…X9Ga6rvrV3gLRjkiEAZyho-ZT
Ich habe mich jetzt nochmal durch die Materie gewälzt, in Österreich scheint das "Schneeflockenkennzeichen" nicht notwendig zu sein. Es sind nur "M+S Reifen" gefordert, nicht "M+S Reifen zum Einsatz unter extremen Schneebedingungen" > Schneeflockenkennzeichen.
Das sind die Definitionen aus der EU Richtlinie, ein "Schnee- und Matschreifen" ist aber nur ein M+S Reifen, nicht "...zum Einsatz unter extremen Schneebedingungen".
(Konkret spricht das nationale Gesetz von "Schnee- und Matschreifen oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen")