BYD Dolphin Surf Winterreifen und Winter Kompletträder - BYD Original und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder

  • Das ist mega simpel und reine logik

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    Dimension sind die ersten drei Abschnitte da die Breite, Höhe und Felgengröse angeben.

    Danach kommt wie schwer (Beispiel 84 gibt ne Tabelle dazu die ich angehängt habe. Teile dein Gesamtgewicht und suche das passende in der Tabelle)

    Und zu guter letzt das worüber wir hier diskutieren

    der Geschwindigkeitsindex. Er gibt an wie schnell du fahren darfst. Zillekind12107 meinte das die letzten zwei Stellen auch zur Dimension gehören was falsch ist.


    P. S. Ich mach die it für eine KÜS Stelle und wer hätte gedacht mit meinem alten Auto schon mit denen drüber gesprochen.

  • Wenn Du meinst:


    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifenkauf/reifen-geschwindigkeitsindex/



    "Wichtig: Wenn ein Reifen für höhere Geschwindigkeiten freigegeben ist, als laut Fahrzeugschein nötig wäre, ist das natürlich erlaubt. Man darf also z.B. einen "schnelleren" W-Reifen (270 km/h) fahren, wenn im Schein "nur" ein V-Reifen (240 km/h) eingetragen ist.

    Ist der Geschwindigkeitsindex aber niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Hiervon gibt es auch bei der Standard-Sommerbereifung vereinzelt Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Fahrzeughersteller bezüglich der Höchstgeschwindigkeit deutlich "überdimensionierte" Reifen für die Serienbereifung eingetragen hat. Über Details kann eine Reifenfachwerkstatt Auskunft geben."


    Aber bitte, jeder ist für sein Fahrzeug verantwortlich!

  • Die Eintragung im Fahrzeugschein ist nur für ERST BEREIFUNG also wie dein auto ausgeliefert wurde.....

    Ich hänge mich mal hier mit rein. Ich arbeite für ein Prüfstation und wir führen Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen durch.

    Michael: Du liegst total falsch. Bei der HU prüfen wir generell die Reifenangaben in der Zulassung Teil 1 mit den Angaben auf dem Reifen. Stimmen diese Angaben, und gemeint ist vollständig, nicht mit den Angaben in der Zulassung Teil 1 überein, so ist die Hauptuntersuchung wegen gravierender Mängel nicht bestanden.

    Du bekommst eine vierwöchige Frist um diesen Mangel abzustellen und dann musst Du Dein Fahrzeug innerhalb dieser Frist wieder vorstellen. Solltest Du aber diese vier Wochen überschreiten und geräts in eine Fahrzeugkontrolle der Polizei, wird Dein Fahrzeug stillgelegt, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Von dem Bußgeld, das dann folgt schweige ich mal.

  • Dann scheinen unsere Prüfer anders geschult sein. Sie meinten T ist über meine maximal Geschwindigkeit und somit okay.

    PS das sagen alle selbst adac

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifenkauf/reifen-geschwindigkeitsindex/

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    Es könnte maximal sein das mein Auto einen Aufkleber für die maximal Geschwindigkeit braucht aber mal ehrlich das Auto fährt nicht so schnell

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  • Also ich habe jetzt mal mit dem Prüfer nochmal gesprochen, er meinte rein rechtlich müsste man einen 190km/h Aufkleber rein machen jedoch glaubt er nicht das man den braucht mit vmax 150. Ich habe mir ihn dennoch bestellt, denn wie geil ist das denn wenn jemand mitfährt und das sieht das ich nur maximal 190 fahren darf jedoch mein Auto mehr könnte. Was für nen geilen Eindruck macht das bitte. Man stelle sich den byd dolphin surf mit vmax 200 vor 😂

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