Beiträge von Matriximpact
-
-
Die Eintragung im Fahrzeugschein ist nur für ERST BEREIFUNG also wie dein auto ausgeliefert wurde.....
Ich hänge mich mal hier mit rein. Ich arbeite für ein Prüfstation und wir führen Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen durch.
Michael: Du liegst total falsch. Bei der HU prüfen wir generell die Reifenangaben in der Zulassung Teil 1 mit den Angaben auf dem Reifen. Stimmen diese Angaben, und gemeint ist vollständig, nicht mit den Angaben in der Zulassung Teil 1 überein, so ist die Hauptuntersuchung wegen gravierender Mängel nicht bestanden.
Du bekommst eine vierwöchige Frist um diesen Mangel abzustellen und dann musst Du Dein Fahrzeug innerhalb dieser Frist wieder vorstellen. Solltest Du aber diese vier Wochen überschreiten und geräts in eine Fahrzeugkontrolle der Polizei, wird Dein Fahrzeug stillgelegt, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Von dem Bußgeld, das dann folgt schweige ich mal.