E-Auto-Förderung

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, wie ich die E-Auto-Förderung erhalten soll. Denn bei den Unterlagen müssen auch die Steuerbescheide der letzten 2 jahre vorgelegt werden.


    Nur, meine Frau und ich sind schon vor Jahren von der Abgabepflicht befreit worden und somit kann ich keine Steuerbescheide vorlegen. Reichen da auch die alljährlichen Nachweise welche man für die Vorlage beim Finanzamt zugeschickt bekommt? Weiß das jemand?

  • Hallo,

    habe gerade die KI gefragt....



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    aber kannst ja die letzten 4Jahre rückwirkend machen ,als "normaler" bekommst eh meistens raus.

    Und danach besteht ja keine Verpflichtung dies weiter zu tun.

    Bei den meisten Steuerprogrammen ist die Vergangenheit auch preiswerter und die lassen sich ebenfalls absetzten.

    Gearde gesehen Wiso Steuer macht sogar werbung damit das es ohne Steuererklärung keine E-Autoförderung gibt.


    Gruß

  • Okay, danke, ein Kumpel von mir kennt nen Steuerberater. Der sagte, einfach Formulare beim FA holen, ausfüllen und abgeben. Bescheinigungen müssen ja keine mehr dazugelegt werden, da das FA die eh hat. Man sollte sie nur parat haben, falls die die Belege doch sehen wollen. Also, alles kein Ding.

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, wie ich die E-Auto-Förderung erhalten soll. Denn bei den Unterlagen müssen auch die Steuerbescheide der letzten 2 jahre vorgelegt werden.


    Nur, meine Frau und ich sind schon vor Jahren von der Abgabepflicht befreit worden und somit kann ich keine Steuerbescheide vorlegen. Reichen da auch die alljährlichen Nachweise welche man für die Vorlage beim Finanzamt zugeschickt bekommt? Weiß das jemand?

    Hier der Auszug von der Seite des Bafa direkt:


    "Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann diese nachträglich bei Ihrem Finanzamt abgegeben werden. Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung stellen. Die NV- Bescheinigung von Ihrem Finanzamt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein und der bescheinigte Zeitraum in der Antragstellung liegen.

    Ohne zwei aktuelle, aufeinander folgende Einkommensteuerbescheide oder eine gültige NV- Bescheinigung von Ihrem Finanzamt aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen ist eine finale Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich."


    Somit kommst du leider nicht drum herum.. müssen auch beide Bescheide als pdf hochgeladen werden bei Antrag der Förderung.


    Grüße Andi

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