Hallo
Es gibt für diesen Fall mehrere Möglichkeiten, vielleicht einmal auf die ADAC-Homepage schauen. Dann natürlich einen Anwalt kontaktieren, Vorteil wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist. Sieht fast wie Betrug aus.
Was mich verwundert, dass der KFZ-Brief vorhanden ist, aber weit und breit kein Fahrzeug. Ist es sonst nicht umgekehrt bei BYD?
Thema bezahlen, habe schon einige Fahrzeuge neu oder gebraucht über einen Händler erworben. Bezahlung erfolgte bei Abholung. Heute kein Problem mit Onlineüberweisung, nach 5 Minuten sieht der Händler den Eingang auf seinem Konto. Früher entweder in Bar, oder per Scheck bezahlt.
Tipp mit Kurzzeitkennzeichen benötige ich keinen Brief.