Mehrwertsteuer auf Barkauf-Rabatt - Frechheit

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt erst gesehen, dass der Barkauf-Rabatt auf meinem BYD Dolphin G DM-i Comfort mit Mwst belegt ist. Der Rabatt beläuft sich lt. BYD-Website für den Comfort auf 6950,- €. Bekommen habe ich allerdings nur 5840,34 €. Also wird da die Mwst abgezogen. Auf einen Rabatt Mwst zu ist eine echte Frechheit.

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt erst gesehen, dass der Barkauf-Rabatt auf meinem BYD Dolphin G DM-i Comfort mit Mwst belegt ist. Der Rabatt beläuft sich lt. BYD-Website für den Comfort auf 6950,- €. Bekommen habe ich allerdings nur 5840,34 €. Also wird da die Mwst abgezogen. Auf einen Rabatt Mwst zu ist eine echte Frechheit.

    Ok, verstehe ich nicht. Was steht denn auf Deiner Rechnung?

  • Verstehe ich auch nicht, der Listenpreis ist auch mit MwSt, dann ist doch klar das der Rabatt den BYD gibt inklusive MwSt ist.🤔

    Ich nehme an, dass der Rabatt um die Mehrwertsteuer bereinigt wurde, was natürlich Bullshit ist.

  • Der Rabattpreis ist Brutto, aber der Händler muss da sacheinbar Mwst zahlen und somit abführen. Diese Mwst muss der Käufer tragen Rechnung habe ich noch keine. Aber den Kaufvertrag. Dort steht ein Punkt...


    Zusatzleistung

    Nachlass zzgl Steuer 5840,34 €

  • Verstehe ich auch nicht, der Listenpreis ist auch mit MwSt, dann ist doch klar das der Rabatt den BYD gibt inklusive MwSt ist.🤔

    So ist es. Bei mir steht es auf der Rechnung wie folgt: Fahrzeugpreis ohne MwSt abzüglich BYD-Rabatt auch ohne MwSt passt also. Ich erkenne das Problem nicht. Und wenn ich die Proberechnung mit alles inklusive MwSt. mache, dann komme ich auf die gleichen Werte. Sprich der Rabatt passt dann.

  • Ich nehme an, dass der Rabatt um die Mehrwertsteuer bereinigt wurde, was natürlich Bullshit ist.

    Habe dies dazu gefunden:


    Ja, das ist erlaubt und im Steuerrecht sogar zwingend so vorgeschrieben. Ein Rabatt mindert die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Kunden einen Rabatt gewähren, müssen Sie diesen vom Nettobetrag abziehen und die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Basis des neuen, reduzierten Betrags berechnen

  • Auf einen Rabatt kann man keine Steuer zahlen, klingt eher als würde der Händler hier 'doppelt' Steuer sparen. Weil für den Rabatt fällt keine Steuer an + du bekommst die Steuer für den Rabatt nicht als Rabatt.

  • Habe dies dazu gefunden:


    Ja, das ist erlaubt und im Steuerrecht sogar zwingend so vorgeschrieben. Ein Rabatt mindert die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Kunden einen Rabatt gewähren, müssen Sie diesen vom Nettobetrag abziehen und die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Basis des neuen, reduzierten Betrags berechnen

    Ja, Steuer fällt für den Betrag an, den du tatsächlich bezahlst. Fertig.

  • Der Rabattpreis ist Brutto, aber der Händler muss da sacheinbar Mwst zahlen und somit abführen. Diese Mwst muss der Käufer tragen Rechnung habe ich noch keine. Aber den Kaufvertrag. Dort steht ein Punkt...


    Zusatzleistung

    Nachlass zzgl Steuer 5840,34 €

    Ist lt. Steuerrecht korrekt. Denn Du zahlst nicht ohne MwSt. sondern inklusive. Und somit wurde vom Preis inkl. MwSt 6950 EUR abgezogen.

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