Frage: Zulassung Teil 2 Halter gleich Eigentümer oder Halter ungleich Eigentümer? hm...
Zulassung Teil II zeigt die Verfügungsberechtigung über ein Kraftfahrzeug an. Zunächst einmal ist der VerfügungsBERECHTIGTE derjenige, der die Unterhaltskosten/Betriebskosten trägt und das Fahzeug nutzt. Natürlich gibt es Ausnahmen, die durch weitere zvilrechtliche Verträge -bspw. Bank/Leasing- Eltern//Kinder zu ergänzen sind. Da bspw. Kinder unter 7 Jahren gar nicht geschäftsfähig sind, sind -solange das Kind nicht die Geschäftsfähigkeit erreicht- natürlich die Eltern p.p. Eigentümer der Sache. Bsp.: Leasing zwischen Leasingfirma und Leasingbank. Im Übrigen steht das Landgericht Berlin mit seinem Urteil, dass der Kfz-Brief nicht automatisch Eiegntumsnachweis sein kann, ziemlich alleine da. Das ist nur Richterrecht, da es nur ein LG ist; kein OLG oder höchstrichterliche Rechtssprechung dazu. Aber wir tauschen usn doch über die brutalen Wartezeiten auf den neuen Dolphin Surf aus? Gibt es hier keine "Plauderecke" oder so was, dass man die anderen nicht mit solchen Diskussionen belästigt? Ich mag es gar nicht über Fiktionen der Ausnahme von der Ausnahme in solchen Foren zu diskutieren. Es hilft niemandem außer dem eigenen Ego weiter, bis wir beim Sozialen-Medien-Niveau angekommen sind. Ich bitte alle um Entschuldigung, wollte niemandem zu Nahe treten... Servus!