Es gibt hier ein Urteil des BGH (VIII ZR 227/02) wann ein Fahrzeug noch als fabrikneu gilt. [...]
Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen, wenn man das nicht wirklich vor Gericht durchziehen will. Mir wurde damals ein Ausstellungsstück als Neuwagen angedreht und ich hatte zum Ausgleich einen sehr geringen Nachlass gefordert - wurde abgelehnt. Hab das gleiche nochmal von einem Anwalt (gebührenpflichtig) prüfen und einfordern lassen, der meine Rechtsauffassung geteilt hat.
Auch dazu gab es ein entsprechendes Urteil, dass es sich um keinen Neuwagen nach der Neuwagendefinition mehr handelt. Nächster Schritt wäre der Gang vor Gericht gewesen, aber die Kosten dafür hätten in jedem Fall die geforderte Summe überschritten, Ausgang vor Gericht immer ungewiss. Also Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.