Beiträge von Creco
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Habe heute von der Dispo meines Händlers in München Bescheid bekommen, dass mein Fahrzeug mit der gestrigen Lieferung eingetroffen ist. Ich bekam dann im Laufe des Nachmittags die Rechnung, welche umgehend von mir online überwiesen wurde und der Überweisungsbeleg an den Händler,per Mail zurück ging. Der Händler fordert damit jetzt den Fahrzeugbrief an, welcher direkt, per Einschreiben, an mich geschickt wird. Parallel wird das Fahrzeug schon zur Übergabe aufbereitet. Mit dem Händler wurde ein Übergabetermin für nächste Woche - Freitag/Samstag, schriftlich vereinbart. Seit ca. 2 Wochen bekam ich derweil ein Leihfahrzeug, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Lief zwar alles mit etwas Nachdruck - aber egal.
Bei wem hast du bestellt
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Huch, das ist eine prüfungssichere Quelle? Echt jetzt?
Wie wäre dieses:
" Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es beim Autokauf nicht generell, sondern nur in bestimmten Konstellationen: beim Fernabsatzgeschäft mit einem Unternehmer, das ausschließlich über Telefon, E-Mail oder Website zustande kommt (§ 312c BGB, § 312g BGB), und beim verbundenen Verbraucherdarlehen (§§ 355, 358 BGB). Beim Kauf im Autohaus vor Ort besteht kein Widerrufsrecht. Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, beginnt die Frist nicht zu laufen; beim Warenkauf im Fernabsatz erlischt das Widerrufsrecht dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt des Fahrzeugs (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB)."
Quelle: https://autokauf-rechte.de/autokauf-widerrufen/
Vorsicht! Ist nicht Google! Und auch dieser Text verweist faktensicher auf das BGB, wie man lesen kann! Hilft es?
Du sollst halt mal selbst nachschauen
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