Beiträge von Jup
-
-
Da Eure Resonanz nicht besonders groß war gehe ich davon aus, dass all die, wo die Lieferzeittermine schon verstrichen sind, weiterhin auf ihre Autos warten, auch wenn noch mehrere Wochen vergehen sollten.
Ich habe vor zwei Tagen in ähnlicher Weise, per Einschreiben mit Rückschein, meinen Händler ( die GF nicht den Verkäufer) angeschrieben . Heute kam ein Anruf, dass ich in 1-2 Wo. mein neues Fahrzeug erhalte und ab kommenden Montag ein kostenloses Poolfahrzeug bis dahin zur Verfügung gestellt bekomme. Das bekam ich im Nachgang auch noch schriftlich. Sehr seltsam!? - Es geht doch.
-
Servus,
bei mir gibt es auch Neuigkeiten zu melden.
Gestern habe ich mit meinem Händler telefoniert und er meinte, dass mein Surf in Antwerpen im Zoll verweilt.
Sollten die formalen Dinge noch längere Zeit in Anspruch nehmen, dann hat mir mein Händler für ab Oktober ein Poolfahrzeug zu einem akzeptablen Preis zugesichert.
by the way; der unverbindliche Liefertermin wäre Morgen. 10.09.2026 und nach einer FIN habe ich nicht gefragt.
Wann hast Du bestellt?
Entschuldigung, hab's gerade gelesen,dass deiner ja im Zulauf war
-
-
Moin, ich hatte letzte Woche geschrieben das es noch den Surf gibt. Allein in Heide stehen aktuell noch 4 Stk. Alles Tageszulassungen aus Jan.26 wir hatten die Comfort Ausstattung Probe gefahren, es ist aber Schlußendlich der Dolphin geworden.
Grüße aus SH

Wenn du eine Tageszulassung kaufst dann ist diese für dich als Käufer nicht prämienberechtigt.
-
-
Alles anzeigen
Ich habe, um etwas Druck zü erzeugen,, das an meinen Händler geschrieben:
mein bisheriges Fahrzeug ist nun seit sechs Wochen verkauft. Seitdem fahre ich einen Leihwagen.
Ich warte nun schon seit 13.04.2026 auf das bestellte Fahrzeug bei Ihnen. Mein Vertragspartner ist das Autohaus "X" und nicht BYD.
Ich möchte sie nun bitten sich bei BYD einmal sachkundig zu machen, wo das Fahrzeug nun steckt und bis wann ich verbindlich mit der Übergabe des Fahrzeugs rechnen kann.
Nach erfolgter Abklärung mit BYD möchte ich Sie bitten, mir die originale Bestätigung von BYD, per Mail, zukommen zu lassen.
Update von soeben bekommen, von meinem Münchner Händler:
.....nach den uns aktuell vorliegenden Informationen des Herstellers befindet sich das Fahrzeug derzeit noch nicht auf dem Seetransport.
Laut Hersteller ist die voraussichtliche Ankunft des Fahrzeugs bei uns für den 28. September vorgesehen.
Wir hoffen natürlich, dass dieser Termin eingehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Tja, das wird wohl nichts mit dem 28.09.26.
Werde dem Händler antworten und mitteilen,
dass nach dem 28.09.26 die rechtlich üblichen Fristen von meiner Seite angemahnt werden und nach fruchtlosen Überschreiten Schadensersatzansprüche bzw. der Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht wird.
-
Alles anzeigen
Hallo zum Thema Lieferverzug!
Habe beim Händler Lieferverzug angemahnt, am 01.09.2026.
Es gibt dazu einige Unstimmigkeiten.
Auf meiner Bestellung am 09.04.26 wurde als unverbindlicher Liefertermin Juli 2026 vereinbart und so auch schriftlich festgehalten, durch meine Unterschrift bestätigt.
Zwei Tage später bekam ich Post von Händler mit einer Auftragsbestätigung. Ich prüfte die Daten zum Fahrzeug sowie den Kaufpreis. Was ich nicht überprüfte war die Lieferzeit, welche abgeändert wurde auf Q3.2026, ohne dies kenntlich zu machen.
Bekam jetzt vom Händler folgende Antwort nur der erste Satz:
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand liegt kein Lieferverzug vor….
Habe dann die Hotline von der RS-Versicherung kontaktiert. Der Anwalt meinte, dass dies ein Vorgang ist, welcher nicht rechtens ist. Was gar nicht geht ist die Formulierung Q3.2026.Die gleiche Ansicht vertritt auch ein Autohändler. Dieser wollte sogar gleich den Verband kontaktieren und das Vorgehen melden. Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt.
Aus meiner Sicht ist es auf keinen Fall ein Fehler, den Lieferverzug anzumahnen. Mann hat ja dann noch 2 Monate Zeit zum überlegen was man machen soll, wie z. B. Schadenersatz zu fordern.
Da hast Du absolut richtig gehandelt!
-
Verstehe ich nicht, war Dein unverbindlicher Liefertermin nicht erst am 28.09.?
Das habe ich absichtlich getan, um beim Händler eine Reaktion heraus zu kitzeln und mich im Falle des Falles noch einmal abzusichern. So kann ein etwaiger Richter nicht die Frage stellen: "Warum haben Sie auf das letzte Schreiben des Händler's nicht reagiert?"
-
Ich habe, um etwas Druck zü erzeugen,, das an meinen Händler geschrieben:
mein bisheriges Fahrzeug ist nun seit sechs Wochen verkauft. Seitdem fahre ich einen Leihwagen.
Ich warte nun schon seit 13.04.2026 auf das bestellte Fahrzeug bei Ihnen. Mein Vertragspartner ist das Autohaus "X" und nicht BYD.
Ich möchte sie nun bitten sich bei BYD einmal sachkundig zu machen, wo das Fahrzeug nun steckt und bis wann ich verbindlich mit der Übergabe des Fahrzeugs rechnen kann.
Nach erfolgter Abklärung mit BYD möchte ich Sie bitten, mir die originale Bestätigung von BYD, per Mail, zukommen zu lassen.